TALIDAT Kaupastillen gegen Sodbrennen 20 St
Abb. ähnlich
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17489 Greifswald
Deutschland
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PZN | 07270524 |
Anbieter | CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH |
Packungsgröße | 20 St |
Darreichungsform | Pastillen |
Produktname | Talidat Kaupastillen gegen Sodbrennen |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Hydrotalcit |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Kauen Sie das Arzneimittel gut. Trinken Sie etwas Flüssigkeit nach.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Jugendliche ab 13 Jahren und Erwachsene | 1-2 Kautabletten | 1-4 mal täglich | bei Auftreten von Beschwerden, zwischen den Mahlzeiten (1-2 Std. Abstand) und vor dem Schlafengehen |
Der Wirkstoff bindet und neutralisiert Magensäure. Das in der Verbindung enthaltene Aluminium und Magnesium bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt er gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Phosphatmangel
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Eingeschränkte Nierenfunktion
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 13 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Vor allem bei langfristigem Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Weiche Stühle
- Durchfälle
- Erhöhte Magnesiumwerte
- Erhöhte Aluminiumwerte
- Phosphatmangel
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Limonade, Orangensaft, Zitronensaft, Obstsaft, Wein und Zitronensäure (z. B. als Hilfsstoff in Brausetabletten) dürfen zusammen mit dem Medikament nicht eingenommen werden.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.